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Gewerbe & Anlagen


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in Niederösterreich

Diplomanerkennung (Anerkennung v.Befähigungsnachweisen)





Allgemeine Informationen

Bei reglementierten Gewerben ist anlässlich der Gewerbeanmeldung bzw. Geschäftsführerbestellung ein Befähigungsnachweis zu erbringen. Bei Qualifikationen aus anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgt dies im Rahmen der Diplomanerkennung (Anerkennung gemäß § 373c GewO 1994 bzw. Gleichhaltung gemäß § 373d GewO 1994).

Tipp: Auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend finden Sie weitere Informationen zur Diplomanerkennung für gewerbliche Tätigkeiten.

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Zuständige Stellen

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Kosten

Die Höhe der Kosten hängt von der Zahl der betroffenen Gewerbe und dem Umfang der erforderlichen Unterlagen ab.

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Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder des Abkommens über den EWR
  • Bescheinigung der zuständigen Behörde des Heimat- bzw. Herkunftsstaates über strafgerichtliche Verurteilungen
  • Bescheinigung gemäß Anhang VII der Richtlinie 2005/36/EG der zuständigen Behörde des Heimat- bzw. Herkunftsstaates über Berufsqualifikation bzw. -praxis
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Rechtsgrundlagen

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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.




Letzte Änderung dieser Seite: 22.12.2009