Arbeitnehmerförderung
Voraussetzungen zu Förderungen aus diesem Bereich:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die eines anderen EU- Mitgliedstaates
- unselbständig erwerbstätig bzw. Bezieher/In von Leistungen des AMS (Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe) oder einer Pension aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit.
- jene nach Förderung weitere Voraussetzungen
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Bildungsförderung
Bildungsförderung in der Höhe von 50 % bzw. 80 % der Kurskosten bis zu insgesamt € 2.640,-- , wenn der Kurs bei einem anerkannten Bildungsträger absolviert wurde. > mehr
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Notstandsbeihilfe
Wer unverschuldet in eine Notsituation geraten ist bzw. finanzielle Schwierigkeiten hat, kann eine einmalige, nicht rückzahlbare Beihilfe in der Höhe von höchstens 2.625,-- Euro, in Ausnahmefällen in der Höhe von höchstens 3.950,-- Euro erhalten. Einzure > mehr
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Pendlerhilfe
Wer täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann eine Pendlerhilfe erhalten. Mindestentfernung 25 Km. > mehr
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Urlaubsaktion für Pflegende Angehörige
Personen, die Pflegebedürftige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen und ihren Urlaub in Österreich verbringen, werden gefördert. > mehr
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung
Josef Waygand E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-11226, Fax: 02742/9005-13970
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9