Katastrophenbeihilfe
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Was wird gefördert / Wo und wie sind Schäden zu melden
Was wird gefördert
Das Land Niederösterreich fördert die Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel entstanden sind. Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen können jedoch nicht anerkannt werden, soweit sie versicherungsfähig gewesen sind.
Gefördert werden durch solche Ereignisse ausgelöste Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.
Nähere Details wurden im Katastrophenfondsgesetz des Bundes (pdf-Datei, 13 kb) und in den Richtlinien der NÖ Landesregierung (pdf-Datei, 113 kb) festgelegt.
Die Behebung der Schäden im Gemeindevermögen wird von der Abteilung Gemeinden abgewickelt.
Wo und wie sind Schäden zu melden
Melden Sie die Schäden sofort formlos der Gemeinde, in der der Schaden aufgetreten ist . Diese wird die notwendigen weiteren Schritte veranlassen.
Katastrophenschäden - Ausfüllanleitung (pdf, 1699.7 KB)
Katastrophenschäden - Katastrophenfondsgesetz (pdf, 12.1 KB)
Katastrophenschäden - Richtlinien (pdf, 116.5 KB)
Katastrophenschäden - Leitfaden (pdf, 23.4 KB)
Formular Gebäudeschäden (pdf, 375.9 KB)
Formular landw. Schäden (pdf, 309.7 KB)
Formular forstw. Schäden (pdf, 381.8 KB)
Formular land-u. forstw. Strassen (pdf, 20.7 KB)
Formular Teiche u. Flussbauten (pdf, 21.4 KB)
Katastrophenschäden - Technikerbehelf (pdf, 656.1 KB)
Katastrophenschäden - Richtwerte Techniker für Schäden bis 15.06.2011 (pdf, 38.3 KB)
Katastrophenschäden - Richtwerte Techniker für Schäden ab 16.06.2011 (pdf, 25.9 KB)
Katastrophenschäden - landw. Entschädigungssätze (pdf, 33.5 KB)
Katastrophenschäden - forstw. Entschädigungssätze (pdf, 12 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderungen (LF3)
Dr. Andreas Gellner, E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 DW 12858, Fax: 02742/9005 DW 13535
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12