Tierhaltung
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Bundestierschutzgesetz
Seit 2005 ist der Tierschutz Bundessache - die Vollziehung obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden. Die Länder sind weiters verpflichtet, einen Tierschutzombudsmann zu bestellen, der die Interessen des Tierschutzes vertritt. mehr
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Huf- und Klauenbeschlag
Die Ausübung des Huf- und Klauenbeschlags mehr
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Nutztiere
Das Bundestierschutzgesetz gibt den Rahmen für den Tierschutz in Österreich vor. Mindestanforderungen für die Haltung von Nutztieren werden in der 1. Tierhaltungsverordnung festgelegt. mehr
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Tierschutzombudsmann
Der Tierschutzombudsmann hat die Aufgabe, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten. mehr
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Wildtiere
Das Bundestierschutzgesetz verpflichtet auch private Tierhalter zur Meldung von Wildtieren mit besonderen Ansprüchen. Informieren Sie sich hier über Art und Inhalt dieser Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde. mehr
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten
Mag. Jasmin Raubek, E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13437, Fax: 02742/9005-12801
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

