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in Niederösterreich 
Pferde auf einer grünen Wiese

Tierhaltung

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  • Bundestierschutzgesetz

    Seit 2005 ist der Tierschutz Bundessache - die Vollziehung obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden. Die Länder sind weiters verpflichtet, einen Tierschutzombudsmann zu bestellen, der die Interessen des Tierschutzes vertritt.   mehr



  • Huf- und Klauenbeschlag

    Die Ausübung des Huf- und Klauenbeschlags   mehr



  • Nutztiere

    Das Bundestierschutzgesetz gibt den Rahmen für den Tierschutz in Österreich vor. Mindestanforderungen für die Haltung von Nutztieren werden in der 1. Tierhaltungsverordnung festgelegt.   mehr



  • Tierschutzombudsmann

    Der Tierschutzombudsmann hat die Aufgabe, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten.   mehr



  • Wildtiere

    Das Bundestierschutzgesetz verpflichtet auch private Tierhalter zur Meldung von Wildtieren mit besonderen Ansprüchen. Informieren Sie sich hier über Art und Inhalt dieser Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde.   mehr






WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Tierhaltung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten


Mag. Jasmin Raubek, E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13437, Fax: 02742/9005-12801

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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Letzte Änderung dieser Seite: 16.06.2011