Tierhaltung
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Bundestierschutzgesetz
Seit 2005 ist der Tierschutz Bundessache - die Vollziehung obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden. Die Länder sind weiters verpflichtet, einen Tierschutzombudsmann zu bestellen, der die Interessen des Tierschutzes vertritt. > mehr
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Huf- und Klauenbeschlag
Die Ausübung des Huf- und Klauenbeschlags > mehr
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Nutztiere
Das Bundestierschutzgesetz gibt den Rahmen für den Tierschutz in Österreich vor. Mindestanforderungen für die Haltung von Nutztieren werden in der 1. Tierhaltungsverordnung festgelegt. > mehr
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Tierschutzombudsmann
Der Tierschutzombudsmann hat die Aufgabe, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten. > mehr
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Wildtiere
Das Bundestierschutzgesetz verpflichtet auch private Tierhalter zur Meldung von Wildtieren mit besonderen Ansprüchen. Informieren Sie sich hier über Art und Inhalt dieser Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde. > mehr
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten
Mag. Jasmin Raubek, E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13437, Fax: 02742/9005-12801
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12