Zivildiener in der Land- und Forstwirtschaft
Landwirte können bei einer betrieblichen Notsituation Zivildiener zur Unterstützung anfordern
Voraussetzungen
Auf dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb muss ein mind. 2-monatiger Ausfall der Betriebsführerin oder des Betriebsführers durch Todesfall, Unfall oder Krankheit gegeben sein.
Es darf keine weitere geeignete Arbeitskraft am Betrieb sein, welche die Arbeiten der ausgefallenen Betriebsführerin oder des ausgefallenen Betriebsführers übernehmen kann.
Die Betriebsnachfolge muss gesichert sein.
Antrag
Der Antrag auf Bereitstellung eines Zivildieners erfolgt beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung.
Zuweisung - Einsatzzeit
Die Entscheidung über die tatsächliche Zuteilung fällt das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung.
Die Einsatzzeit wird individuell nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Zivildienern durch das Amt der NÖ Landesregierung festgelegt.
Die Zivildiener sind dem Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung unterstellt.
Kosten
Die Kostenabrechnung erfolgt pro Einsatzstunde. Die Kosten pro Arbeitsstunde betragen € 3,50. Die Kostenabrechnung erfolgt auf Grund der Angaben aus dem Arbeitsbericht, welchen der Zivildiener zu führen hat.
Unterkunft
Wenn kein geeignetes zumutbares Quartier oder keine Verpflegung bereitgestellt werden kann, muss in der Nähe des Einsatzbetriebes eine geeignete Möglichkeit gefunden werden. Die dabei anfallenden Kosten sind vom Einsatzbetrieb zu tragen.
Informationen
Weitergehende Informationen über Zivildiener finden Sie unter
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Unterstützung für Landwirte durch Zivildiener
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3) Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 DW 12882
