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Rebstöcke im Frühjahr


Errichtung und Umbau von Güterwegen

Güterwege als Lebensadern im ländlichen Raum

Ziel der Verkehrserschließung ländlicher Gebiete ist die Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum durch eine landschaftsschonende Erschließung von Siedlungs-, Wirtschafts-, Erholungs- und Kulturflächen.

Förderungsgegenstand:
Errichtung oder Umbau von Wegen, die dem Stand der Technik nicht entsprechen.

Nicht gefördert werden:

  • Wege, deren Zweck ausschließlich die Erschließung von Waldgebieten (Forstwege) oder die innerbetriebliche Erschließung ist
  • Errichtung oder Umbau von Wegen mit Fahrbahnbreiten über 3,50 m
  • Instandhaltung von Wegen (z.B. Risse- und Schlaglochsanierung, Wartung oder Pflege von Bankett u. Entwässerung).
    Derartige Maßnahmen können jedoch im Zuge der Erhaltung des Ländlichen Wegenetzes gefördert werden

Förderungswerber:

Bei der Bildung von Güterweggemeinschaften sowie bei Zusammenlegungsverfahren bzw Flurbereinigungsverfahren arbeiten wir mit der NÖ Agrarbezirksbehörde zusammen.

Art der Förderung:
Beratung, Unterstützung bei der Bauausführung , Beihilfen (Förderung)





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Fragen und Beratung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Güterwege


E-Mail: post.st8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 DW 13624, Fax: 02742/9005 DW 13890

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


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Letzte Änderung dieser Seite: 01.03.2012