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Jagdgebietsfeststellung 2009

Informationen und Formulare zur Jagdgebietsfeststellung 2009

Wollen Sie für die Jagdperiode 2011 bis 2019 eine Eigenjagd oder ein Jagdgehege betreiben, dann müssen Sie nach den Bestimmungen des NÖ Jagdgesetzes 1974 in der Zeit vom 1. Juli bis 12. August 2009 bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einen Antrag auf Anerkennung der Eigenjagd bzw. des Jagdgeheges stellen. Dabei müssen Sie die untenstehenden Formulare verwenden. Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen zur Jagdgebietsfeststellung 2009 sowie die Formulare, die für den Antrag zu verwenden sind. 



Allgemeine Informationen

Bei der Beantragung einer Eigenjagd oder eines Jagdgeheges beachten Sie bitte folgendes:

  • Verwenden Sie für den Antrag die zum Download bereit gestellten. Die Verwendung anderer Formulare ist nicht zulässig.
  • Füllen Sie bitten den Antrag vollständig aus und bringen Sie ihn in der Zeit vom 1. Juli bis
    12. August 2009 bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ein. Anträge, die vor oder nach diesem Termin eingebracht werden, können nicht berücksichtigt werden.
  • Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit das unten stehende elektronische Formular und senden Sie es per Mail an Ihre zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
  • Beilagen, die nicht in elektronischer Form vorliegen (Grundbuchauszüge, Katasterpläne) können Sie in Papierform übermitteln.
  • Sie können nur ganze Grundstücke als Eigenjagdflächen beantragen.
  • Grundstücke, die Sie nicht, oder nicht rechtzeitig als Teil eines Eigenjagdgebietes beantragt wurden sind automatisch Teil des Genossenschaftsjagdgebietes.
  • Wollen Sie Ihre Eigenjagd bzw. Ihr Jagdgehege bezirksübergreifend beantragen, müssen Sie bei jeder Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bereich die Grundflächen liegen einen Antrag einbringen.
  • Ein Hinweis auf eine bestehende Anerkennung als Eigenjagdgebiet oder Jagdgehege genügt nicht. Auch bereits anerkannte Eigenjagdgebiete oder Jagdgehege, bei denen es keine Änderungen zur letzten Jagdgebietsfeststellung gibt müssen zur Gänze neu beantragt werden.
  • Für eventuelle Fragen steht Ihnen Ihre zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gerne zur Verfügung.



Formulare

Speichern Sie das elektronische Formular lokal ab und füllen Sie es anschließend aus.

Bitte beachten Sie die zur Verfügung stehende Ausfüllhilfe für das elektronische Formular!

Die Verwendung der untenstehenden Papierformulare ist zulässig. Diese müssen handschriftlich ausgefüllt und bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht werden.



Formular Antrag Jagdgebietsfeststellung elektronisch

Antrag Jagdgebietsfeststellung elektronisch (Excel-Datei, 1419kb)
Ausfüllanleitung Antrag Jagdgebietsfeststellung elektronisch (PDF-Datei, 194kb)

Formulare Anträge Jagdgebietsfeststellung Papier

Antrag Jagdgebietsfeststellung eine Person - Papier (PDF-Datei, 20kb)
Antrag Jagdgebietsfeststellung mehrere Personen - Papier (PDF-Datei, 20kb)
Anhang Grundstücksverzeichnis - Papier (PDF-Datei, 20kb)
Anhang Jagdgehege - Papier (PDF-Datei, 35kb)


WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Fragen zu jagdrechtlichen Angelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Agrarrecht


Mag. Christoph Grubmann E-Mail: post.lf1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12881, Fax: 02742/9005-13050

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


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Letzte Änderung dieser Seite: 18.06.2009