Bodenschutzanlagen / Windschutzanlagen
Was sind Bodenschutzanlagen?
Bodenschutzanlagen sind mit heimischen Bäumen und/oder Sträuchern bestockte Streifen in unserer Kulturlandschaft, die
- der Landwirtschaft zur Sicherung ihrer Produktion dienen
- der natürlichen Fauna und Flora Lebensraum bieten
- der Bevölkerung ein abwechslungsreiches Landschaftsbild bescheren
Früher wurden sie Windschutzgürtel genannt. Heute werden sie entsprechend ihrer Funktion, ihrem Aufbau oder ihrer Situierung als Bodenschutzanlagen, Baum-Strauchhecken oder als Landschaftselemente bezeichnet.
Sinn und Zweck von Bodenschutzanlagen
- Verbesserung des Kleinklimas durch Verringerung der Windgeschwindigkeit; dadurch werden Verdunstungsverluste verringert und Temperaturextreme teilweise ausgeglichen
- Bremsung der Bodenerosion durch Wind und Wasser
- Schaffung von naturnahen Lebensräumen in der Kulturlandschaft
- Vernetzung bestehender Biotope
- Belebung des Landschaftsbildes mit neuen Landschaftselementen
Aufbau von Bodenschutzanlagen
Die Auswahl der Pflanzenarten orientiert sich an gebiets- und standortstypischen Florentabellen. Das verwendete Pflanzenmaterial umfasst ausschließlich heimische Arten. In Zusammenarbeit mit dem Projekt "Regionale Gehölzvermehrung" des NÖ Landschaftsfonds wird weitestgehend autochthones Saatgut für die Heranzucht der Gehölze eingesetzt.
Der Aufbau der Anlagen in Pflanzreihen, Krautstreifen und Ökonischen wird individuell entsprechend den örtlichen Gegebenheiten geplant. Beispielhaft wird eine spezielle Bodenschutzhecke für das Waldviertel dargestellt. Bei dieser 3-reihigen Anlage werden im Westen verschiedene Sträucher z.B. (Hartriegel, Kreuzdorn und Faulbaum ) verwendet. Sie sollen als erste dem Wind zugewandte Barriere Westwinde bremsen und Schneeverwehungen in den eigentlichen Bodenschutz hinein ziehen.
In der Mitte der Anlage werden abwechselnd Laubbäume z.B.( Esche, Vogelkirsche und Wildobst) sowie niedrige Sträucher, die typisch für das Waldviertel sind gepflanzt. An der Ostseite wird schließlich eine durchgehende Strauchreihe mit niedrigen Sträuchern zur pultförmigen Abflachung gegen Osten ausgesetzt.
Förderung der Errichtung von Bodenschutzanlagen
Das Land Niederösterreich fördert die Errichtung von Bodenschutzanlagen entsprechend den Förderungsrichtlinien ABB-V-006/4-2002 vom 9.4. 2002 durch die NÖ Landesregierung durch:
- Übernahme der Pflanzung von Bodenschutzanlagen
- Bereitstellung geeigneten Pflanzenmaterials
- Pflege der Anlage bis zur Bestandessicherung
Die Anlageneigentümer, die örtliche Jägerschaft, Imker und sonstige naturinteressierte Vereine werden von der Auspflanzungstätigkeit zeitgerecht in Kenntnis gesetzt.
Das Land Niederösterreich übernimmt die Kosten der Errichtung. Der Eigentümer der Anlage hat einen einmaligen Kostenersatz von Euro 1800.- /ha (excl.20%Ust.) zu leisten.
Der Anlageneigentümer kann seinen finanziellen Beitrag durch folgende Leistungen (einzeln oder in Kombination) verringern:
1. Durch die Übernahme einer tiefen Bodenvorbereitung der Pflanzfläche im Herbst vor der Auspflanzung und das Setzfertigmachen der Fläche im Frühjahr kann der Kostenbeitrag um bis zu Euro 160.- /ha (excl.20%Ust.) herabgesetzt werden.
2. Wenn der Anlageneigentümer das Wildschutzmaterial (Pflöcke, Wildschutzgitter) zur Verfügung stellt und das Anbringen des Wildschutzmaterials zeitgerecht nach der Pflanzung übernimmt, kann der Kostenbeitrag um bis zu Euro 1200.- /ha (excl.20%Ust.) verringert werden.
3. Der Anlageneigentümer verpflichtet sich während der ersten beiden Standjahre zur Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Wildschutzmaßnahmen und eine ergänzende manuelle Beikrauthacke. Für diese Tätigkeit können bis zu Euro 200.- /ha (excl.20%Ust.) gutgeschrieben werden.
Ein möglichst anlagengerechter Zuschnitt der Bodenschutzhecken als Vorbeugung gegen das Herauswachsen und übermäßigen Bewuchs kann von der Bodenschutzfachabteilung der NÖ Agrarbezirksbehörde gegen Kostenersatz übernommen werden.
Pflanzensortiment Bäume und Sträucher
Deutsch | Lateinisch | Vulgo |
|---|---|---|
Feldahorn | (Acer campestre) |
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Spitzahorn | (Acer platanoides) |
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Bergahorn | (Acer pseudoplatanus) |
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Schwarzerle | (Alnus glutinosa) | Roterle |
Grauerle | (Alnus incana) | Weißerle |
Birke | (Betula verrucosa) |
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Hainbuche | (Carpinus betulus) | Weißbuche |
Esche | (Fraxinus excelsior) |
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Rotbuche | (Fagus sylvatica) |
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Sommerlinde | (Tilia platyphyllos) |
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Walnuß | (Juglans regia) |
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Zitterpappel | (Populus tremula) | Espe |
Vogelkirsche | (Prunus avium) |
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Weichsel | (Prunus cerasus) |
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Zwetschke | (Prunus domestica) |
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Kriecherl | (Prunus domestica ssp. insititia) |
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Traubenkirsche | (Prunus padus) |
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Zerreiche | (Quercus cerris ) |
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Traubeneiche | ( Quercus petraea) | Wintereiche |
Stieleiche | (Quercus robur) | Sommereiche |
Silberweide | (Salix alba) |
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Winterlinde | (Tilia cordata) |
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Feldulme | (Ulmus carpinifolia) | Ruste |
Pflanzen, die auf Grund der Gefahr des Feuerbrandes vorübergehend aus dem Pflanzensortiment entfernt wurden:
Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Elsbeere, Weißdorn
Für weitere Informationen, Vorplanungen, Projektierungen und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die NÖ Agrarbezirksbehörde
NÖ Agrarbezirksbehörde
Dipl. Ing. Sigmund Stowasser E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/15614, Fax: 02742/9005/16099
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

