Güterweggemeinschaften (GWG)
Voraussetzungen für eine Güterweggemeinschaft
• mindestens 3 Grundeigentümer, die sich einigen, gemeinsam eine Bringungsanlage zu errichten bzw. zu erhalten
• die Anlage dient vorwiegend der Bringung land- oder forstwirtschaftlicher Erzeugnisse oder der für die Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke erforderlichen Personen und Sachen
• die Trasse liegt auf Eigengrund oder alle betroffenen Grundeigentümer haben einem Wegerecht über fremdem Grund zugestimmt
Eine Güterweggemeinschaft
• ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts
• handelt auf der Grundlage von Satzungen
• wird durch Beiträge der Mitglieder finanziert nach einem Aufteilungsschlüssel, der in den Satzungen geregelt ist.
Der Zusammenschluss erfolgt durch die NÖ Agrarbezirksbehörde auf Antrag.
Ein Formular zur Errichtung und zum Umbau von Güterwegen können SIe hier herunterladen.
Rechtsgrundlage ist das NÖ Güter-und Seilwege-Landesgesetz.
Adressen der NÖ Agrarbezirksbehörde
Hier kommen Sie zu den Adressen der NÖ Agrarbezirksbehörde
NÖ Agrarbezirksbehörde
Dr. Adelheid Schmidt E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16125, Fax: 02742/9005-16099
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12