Logo der Niederösterreichischen Landesregierung
www.noe.gv.at
Home » Kultur & Freizeit / Veranstaltungen » Bewilligungen

Bewilligungen

Bitte wählen Sie aus den verfügbaren Beiträgen

Nachfolgend finden Sie alle Beiträge,  die zu dem von Ihnen gewählten Inhalt vorhanden sind. Bitte klicken Sie auf einen der Links, um zu einem Beitrag zu gelangen.



  • Tanzschulen - Bewilligung zur Erteilung von Unterricht

    Im Bundesland Niederösterreich bedarf die regelmäßige und gewerbsmäßige Erteilung von Unterricht in allen Gesellschaftstänzen in als Tanzschulen bezeichneten Einrichtungen einer Bewilligung durch die Landesregierung.   > mehr



  • Veranstaltungen im Umherziehen - Bewilligung

    Veranstalter, die beabsichtigen Veranstaltungen im Umherziehen durchzuführen (z.B. Schausteller, Zirkusbetreiber, Wandertheater, usw.) benötigen im Bundesland Niederösterreich eine Bewilligung durch die Landesregierung   > mehr






WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes Abteilung für Veranstaltungsangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Veranstaltungsangelegenheiten


E-Mail: post.ivw7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/13252, Fax: 02742/9005-13650

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

Lageplan, Adressen aller Dienststellen