Bewilligungen
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Tanzschulen - Bewilligung zur Erteilung von Unterricht
Im Bundesland Niederösterreich bedarf die regelmäßige und gewerbsmäßige Erteilung von Unterricht in allen Gesellschaftstänzen in als Tanzschulen bezeichneten Einrichtungen einer Bewilligung durch die Landesregierung. > mehr
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Veranstaltungen im Umherziehen - Bewilligung
Veranstalter, die beabsichtigen Veranstaltungen im Umherziehen durchzuführen (z.B. Schausteller, Zirkusbetreiber, Wandertheater, usw.) benötigen im Bundesland Niederösterreich eine Bewilligung durch die Landesregierung > mehr
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes Abteilung für Veranstaltungsangelegenheiten
Amt der NÖ Landesregierung
Veranstaltungsangelegenheiten
E-Mail: post.ivw7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/13252, Fax: 02742/9005-13650
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Veranstaltungsangelegenheiten
E-Mail: post.ivw7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/13252, Fax: 02742/9005-13650
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16