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Zwei Generationen geben sich die Hand

Pflegegeldreform 2012





Allgemeines

Mit Inkrafttreten des Pflegegeldreformgesetzes am 1. Jänner 2012 übernimmt die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) die Vollziehung der Pflegegelder der Länder  mit Ausnahme der pensionierten Landes- und Gemeindebeamten. Die Zuständigkeit für pensionierte Landes- und Gemeindebeamte geht auf die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) über.

Ab diesem Zeitpunkt kommen für alle pflegegeldbedürftigen Menschen ausschließlich die Bestimmungen des Bundespflegegeldgesetzes zur Anwendung.




Offene Verfahren

Am 31. Dezember 2011 offene Verfahren - einschließlich eines allfälligen Sozialgerichtsverfahrens - werden unabhängig von ihrer Verfahrensdauer vom bisher zuständigen Entscheidungsträger zum Abschluss gebracht.

Nachuntersuchungen führt ab Jänner 2012 die Pensionsversicherungsanstalt bzw. die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter durch.




Höhe des Pflegegeldes

Das Pflegegeld wird in Höhe der bisher gewährten Pflegestufe ausbezahlt.




Auszahlung des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2012

Die Auszahlung des Pflegegeldes durch die Pensionsversicherungsanstalt erfolgt monatlich im Nachhinein, erstmals für Jänner 2012.

Zur Vermeidung allfälliger Zahlungsunterbrechungen, wird in jenen Fällen, in denen das Pflegegeld bisher von den Ländern im Vorhinein ausbezahlt wurde, eine Vorschussleistung in Höhe des für Dezember 2011 ausgezahlten Pflegegeldes geleistet. Es entsteht somit durch die Übernahme keine Unterbrechung im Pflegegeldbezug. Die Vorschusszahlung wird mit dem verhältnismäßigen Teil des Pflegegeldes im Monat des Wegfalls aufgerechnet (z.B. bei Tod eines Pflegegeldbeziehers/einer Pflegegeldbezieherin gebührt im Sterbemonat keine weitere Pflegezahlung).

Die Auszahlung des Pflegegeldes durch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter erfolgt jeweils zu Beginn des jeweiligen Monates.




Beratung + Hilfe + Information

Für alle Fragen zum Thema Pflegegeld wenden Sie sich bitte an die jeweils für Sie zuständige Stelle:

Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Niederösterreich
3100 St. Pölten, Kremser Landstraße 5
Telefon: 05 0303
Fax:  05 0303 32850
E-mail: pva-lsn@pensionsversicherung.at

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter- Pensionsservice
Telefon: 050405 16390
Fax: 050405 16190
E-mail: pflegegeld@bva.at






WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Soziales

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales


E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16341, Fax: 02742/9005-16220

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

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Letzte Änderung dieser Seite: 03.01.2012