Gesundheitsberufe
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Berechtigung zur Ausübung von Spezialaufgaben
Berechtigung zur Ausübung von Spezialaufgaben für Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege mehr
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Freiberufliche Ausübung der Gesundheitsberufe
Die beabsichtigte Aufnahme einer freiberuflichen Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste bedarf einer Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde. mehr
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Nostrifikation eines ausländischen Diploms oder Zeugnisses
Die Nostrifikation erfolgt durch den Landeshauptmann bzw. durch das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend. mehr
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Tätigkeit bei nicht entsprechender Grundausbildung
Grundsätzlich darf der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nur entsprechend der Grundausbildung bzw. Sonderausbildung ausgeübt werden. mehr
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Tätigkeit zum Zwecke der Forbildung
Bei Absolvierung einer Ausbildung im Ausland ohne abgeschlossene Nostrifikation in Österreich kann ein Antrag auf Bewilligung der Tätigkeit zur Fortbildungszwecken gestellt werden. mehr
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltnerecht
E-Mail: post.gs4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13479, Fax: 02742/9005-12785
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 15B

