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Amtsarzt & Bewilligungen
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auf der Bezirkshauptmannschaft 
Einen Arzt im Dienst

Giftbezugsschein - Giftbezugslizenz

Der Giftbezugsschein berechtigt zum einmaligen Bezug von Chemikalien.
Die Giftbezugslizenz dagegen zum mehrmaligen Bezug (5 Jahre).

Anfragen richten Sie bitte an die Gesundheitsabteilung Ihrer Bezirkshauptmannschaft.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.


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Letzte Änderung dieser Seite: 30.12.2009