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Persönliche Ausweise & Dokumente


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in Niederösterreich

Religionsaustritt

  

Beschreibung:

Der Religionsaustritt muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden.

Formular:

Die Anzeige kann formlos - oder mit einem Formular - an die Behörde erfolgen.

Notwendige Unterlagen: Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:
  • Taufschein (Original oder Duplikat)
  • Beitragskontonummer laut Zahlungsnachweis oder Zahlungsaufforderung
  • Trauschein, Firmbestätigung, Konfirmationsbestätigung
  • Sonstige Bestätigung der Glaubensgemeinschaft über die Mitgliedschaft
Besondere Hinweise:

Der Austritt erfolgt durch persönliche Vorsprache oder schriftlich (durch ein formloses Schreiben oder unter Verwendung eines Formulars). Wird der Austritt schriftlich bekannt gegeben, sind Kopien der Unterlagen beizulegen.

Die Austrittserklärung wird von der Bezirkshauptmannschaft an die zuständige Vertretung der Glaubensgemeinschaft (z. B. Erzdiözese) weiter geleitet. Mit dem Austritt aus einer Kirche oder Religionsgesellschaft sind Sie ohne religiösem Bekenntnis (o.r.B.) und haben dies erforderlichenfalls bei Angaben des Religionsbekenntnisses anzugeben bzw. einzutragen.

Der Neu- oder Wiedereintritt in eine Kirche oder Religionsgesellschaft ist mit der betreffenden Glaubensgemeinschaft persönlich zu erklären.

Fristen:keine

Kosten:

  • Austritt: keine
  • Bescheinigung über den Austritt: € 16,40
Zuständigkeit:in den Bundesländern: die örtliche Bezirkshauptmannschaften
in Statutarstädten: der örtliche Magistrat




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.



Letzte Änderung dieser Seite: 04.07.2011