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Radfahrbewilligung
Beschreibung: | Gemäß § 65 Abs. 1 StVO 1960 muss der Lenker eines Fahrrades mindestens 12 Jahre alt sein. Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur dann lenken, wenn:
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Formular: | Antragsformular (pdf, 305kb) zum Herunterladen Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar. Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer |
| Voraussetzungen: |
In der Regel wird die Vorbereitung für diese Prüfung sowie die Prüfung selbst von den Pflichtschulen im Rahmen des Verkehrserziehungsprogrammes abgehalten. |
| Fristen: | Keine |
| Kosten: | € 3,63 |
| Zuständigkeit: | Bezirksverwaltungsbehörde |
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