Lenkberechtigung - Verzicht
Allgemeine Informationen
Sie können jederzeit freiwillig auf Ihre Lenkberechtigung oder auf einzelne Klassen der Lenkberechtigung verzichten.
Fristen
Innerhalb von 18 Monaten kann ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt werden, ohne eine erneute Führerscheinprüfung machen zu müssen. Wird der Antrag nach 18 Monaten gestellt, muss nur die praktische Fahrprüfung absolviert werden - eine Fahrschulausbildung ist nicht mehr notwendig.
Zuständige Stelle
Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich
- In Städten mit Bundespolizeidirektion: die Bundespolizeidirektion
- In Wien: das Verkehrsamt
- In Städten ohne Bundespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
Kosten
bei Verzicht auf einzelne Klassen der Lenkberechtigung:
- Duplikatsausstellung: 49,50 Euro
- Expressherstellung: zusätzlich 16 Euro
Erforderliche Unterlagen
Bei Verzicht auf einzelne Klassen der Lenkberechtigung:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Alter Führerschein
- Ein Passfoto (Hochformat 35 mm x 45 mm) nicht älter als sechs Monate (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)
- Eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
Verfahrensablauf
Sie müssen eine Erklärung auf Verzicht der Lenkberechtigung in allen bei Ihnen eingetragenen Klassen oder einen Antrag auf Verzicht einzelner Klassen der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.
Falls Sie auf die Lenkberechtigung aller bei Ihnen eingetragenen Klassen verzichten, wird der Führerschein eingezogen oder entwertet.
Wenn Sie nur auf einzelne Klassen verzichten, wird ein neuer Führerschein ausgestellt. Sie haben folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:
- der alte Führerschein wird abgegeben
Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr (mit Zahlschein oder direkt bei der Behörde) wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt. - der alte Führerschein wird behalten
Nach Bezahlung der Gebühr (mit Zahlschein oder direkt bei der Behörde) kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.
Es gibt auch die Möglichkeit einer Expressherstellung (Mehrkosten 16 Euro). Dann wird der Führerschein innerhalb von ungefähr zwei Tagen zugestellt.
Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).
Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:
- Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
- In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
- Innerhalb Österreichs
Hinweis: Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
Rechtsgrundlage
§§ 10 und 27 Führerscheingesetz (FSG)

