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Lenkberechtigung - Verzicht

Allgemeine Informationen

Sie können jederzeit freiwillig auf Ihre Lenkberechtigung oder auf einzelne Klassen der Lenkberechtigung verzichten.






Fristen

Innerhalb von 18 Monaten kann ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt werden, ohne eine erneute Führerscheinprüfung machen zu müssen. Wird der Antrag nach 18 Monaten gestellt, muss nur die praktische Fahrprüfung absolviert werden - eine Fahrschulausbildung ist nicht mehr notwendig.

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Zuständige Stelle

Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

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Kosten

bei Verzicht auf einzelne Klassen der Lenkberechtigung:

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Erforderliche Unterlagen

Bei Verzicht auf einzelne Klassen der Lenkberechtigung:

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Verfahrensablauf

Sie müssen eine Erklärung auf Verzicht der Lenkberechtigung in allen bei Ihnen eingetragenen Klassen oder einen Antrag auf Verzicht einzelner Klassen der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

Falls Sie auf die Lenkberechtigung aller bei Ihnen eingetragenen Klassen verzichten, wird der Führerschein eingezogen oder entwertet.

Wenn Sie nur auf einzelne Klassen verzichten, wird ein neuer Führerschein ausgestellt. Sie haben folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

Es gibt auch die Möglichkeit einer Expressherstellung (Mehrkosten 16 Euro). Dann wird der Führerschein innerhalb von ungefähr zwei Tagen zugestellt.

Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

Hinweis: Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

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Rechtsgrundlage

§§ 10 und 27 Führerscheingesetz (FSG)

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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.