Allgemeines zum Führerschein
Seit 1. Oktober 2006 können Sie den Antrag auf Erteilung oder Ausdehnung einer Lenkberechtigung direkt bei der Fahrschule stellen.
ACHTUNG: Seit 1. März 2006 werden nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Bestehende Papierführerscheine können - müssen aber nicht - umgetauscht werden. Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt werden bzw. wurden, bleiben bis 18. Jänner 2033 gültig. Voraussetzung ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die Betreffende/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist.
Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind, vergleichbar den Reisepässen, für die Dauer von 15 Jahren befristet. Die Befristung soll dazu beitragen, dass das Foto im Führerschein dem gegenwärtigen Aussehen der Betreffenden/des Betreffenden entspricht und sie/ihn eindeutig erkennen lässt.
Ärztliche Untersuchungen oder Fahrprüfungen werden anlässlich der Fristverlängerung nicht vorgenommen.
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema "Verkehr".
Die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine innerhalb der EU ist rechtlich durch eine Richtlinie (91/439/EWG) des EU-Rates sichergestellt. Diese enthält grundsätzliche Bestimmungen über das Führerscheinwesen.
Interessante Links zu help.gv.at
Klassen und Unterklassen der Lenkberechtigung
Lenkberechtigung für die Klassen C bis F
Vormerksystem ("Punkteführerschein")
BMVIT
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.
Fragen zum Scheckkartenführerschein
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Scheckkartenführerschein.
Europäische Kommission - Verkehr
Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine innerhalb der EU - Richtlinie (91/439/EWG) des EU-Rates.

