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Eingetragene Partnerschaften
Seit 1. Jänner 2010 können in Österreich zwei Menschen des selben Geschlechts eine eingetragene Partnerschaft begründen. Damit gehen sie eine Lebensgemeinschaft auf Dauer und mit gegenseitigen Rechten und Pflichten ein.
Die eingetragene Partnerschaft kann nur von volljährigen und geschäftsfähigen Personen und unter gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit beider Partner vor der Bezirksverwaltungsbehörde begründet werden.
Nähere Informationen dazu sowie über Wirkungen und Beendigung der eingetragenen Partnerschaft finden Sie unter http://www.help.gv.at/Content.Node/189/Seite.1890000.html
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