Produktsicherheit
Auf Grund der Richtlinie 2001/95/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 3.12.2001 über die Allgemeine Produktsicherheit wurde das Produktsicherheitsgesetz 2004 - PSG 2004 erlassen.
Auf Grund des Produktsicherheitsgesetz wurden für einzelne Produktgruppen Verordnungen erlassen.
Die Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes und seiner Verordnungen finden nur insofern Anwendung, als keine anderen besonderen bundesgesetzlichen Verwaltungsvorschriften bestehen ( z.B. Elektrotechnikgesetz, Lebensmittelgesetz, Chemikaliengesetz, Gewerbeordnung, Medizinproduktegesetz, Kraftfahrgesetz, Arzneimittelgesetz, Pflanzenschutzmittelgesetz, Pyrotechnikgesetz, Waffengesetz, Kennzeichnungsverordnungen gem. § 32 UWG, Bauproduktegesetz, Mineralrohstoffgesetz usw.).
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Datenbank „ICSMS“
Um die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Produktsicherheit zu gewährleisten, nimmt Niederösterreich, so wie die anderen Bundesländer und einige Bundesministerien, an der europaweiten Produktsicherheits-Datenbank „ICSMS“ teil, wodurch eine > mehr
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Empfehlungen des Produktsicherheitsbeirates
Beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist ein Produktsicherheitsbeirat eingerichtet. Diesem Beirat obliegt unter anderem die Beratung des Bundesministers in grundsätzlichen Fragen des Schutzes von Verbrauchern vor gefährlichen > mehr
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Produktsicherheitsgesetz (PSG)
Hier kommen Sie zu einigen Fragen unter anderem wozu Produktsicherheitsgesetz? > mehr
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RAPEX - Meldungen
Die Europäische Kommission veröffentlicht wöchentlich Mitteilungen über gefährliche Produkte > mehr
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Verordnungen
Auf Grund des Produktsicherheitsgesetzes wurden einige Verordnungen erlassen: > mehr
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Warnung vor unsicheren Produkten
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat die Öffentlichkeit über Gefahren, die von Produkten ausgehen angemessen zu informieren > mehr
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gewerberecht
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