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Konsumentenschutz


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Konsumentenschutz
in Niederösterreich

Milchwirtschaft

Die Milch ist eines der empfindlichsten Lebensmittel und benötigt eine sorgfältige Behandlung von der Gewinnung bis zum Verkauf im Einzelhandel. Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sind für die Kontrollen von Milcherzeugungsbetrieben zuständig. Es werden landwirtschaftliche Betriebe, die Kuh-, Schaf- oder Ziegenmilch erzeugen, einer laufenden Kontrolle über die Ergebnisse der monatlichen Zell- und Keimzahluntersuchungen unterzogen.

Die Häufigkeit der Betriebskontrollen, die eine Besichtigung der Tiere, der Produktionsräume, der Geräte und die Kontrolle der Betriebsaufzeichnungen umfasst, erfolgt nach einem risikobasierten Stichprobenplan entsprechend des vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend vorgegebenen Revisionsplans.

Hygienevorschriften für Milcherzeugerbetriebe, die bei der Rohmilcherzeugung einzuhalten sind, werden in Abschnitt IX Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und in der Rohmilchverordnung, BGBl. II Nr. 106/2006 geregelt. Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, BGBl. I Nr. 13/2006 in der Fassung BGBl. I Nr. 136/2006 schreibt die Hygienekontrolle in den Milcherzeugerbetriebe vor.

 

 




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Milchhygiene

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle


Dr. Wigbert Roßmanith, E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13437, Fax: 02742/9005-12801

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 12.03.2010