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Kinderbetreuung
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Kinderbetreuung 
in Niederösterreich 
Ein Kind mit Ski und Skihelm

Aktion Ferienbetreuung


Seit Jahren unterstützt das Land Niederösterreich Gemeinden und Vereine, die eine Kinderferienbetreuungsaktion anbieten. Eine Förderung ist dabei bereits ab 1 Woche Kinderbetreuung möglich, so kann zusätzlich zu den Sommerferien den Eltern eine Ferienbetreuungsaktion in den Semester-, Oster- und Weihnachtsferien kostengünstig angeboten werden.

Als Organisator von Ferienbetreuungsaktionen können Gemeinden und Vereine in eigener Verantwortlichkeit für die gesamte Aktion auftreten.

Mit den Eltern der betreuten Kinder muss dabei eine Betreuungsvereinbarung mit folgendem Mindestinhalt abgeschlossen werden:

  • Betreuungsbeitrag
  • Betreuungszeit


Die Förderung zur Aktion Ferienbetreuung 

Die Höhe des Förderungsbetrages beträgt höchstens den nicht gedeckten finanziellen Aufwand des Förderungswerbers, maximal jedoch 220 Euro pro Betreuungswoche.

Der Förderungswerber ist verpflichtet, die gewährten Förderungsmittel den Richtlinien entsprechend zu verwenden. Die Abteilung Allgemeine Förderung / NÖ Familienreferat hat die widmungsgemäße Verwendung des Förderbeitrages stichprobenartig zu überprüfen, wobei die Möglichkeit einer zielführenden Einschau vereinbart werden kann.

Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt grundsätzlich nach Vorlage der Gesamtkostenabrechnung und der Teilnehmerliste.

Wurde der Förderbetrag auf Grund unrichtiger Angaben bezogen, ist dieser über Aufforderung durch das NÖ Familienreferat unverzüglich rückzuerstatten.

Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Kriterien für die Gewährung der Förderung

  • Betreuung von Kindern im Alter bis zu 15 Jahren (mindestens 5, höchstens 20 Kinder pro Gruppe)
  • betreute Kinder und Eltern müssen ihren Hauptwohnsitz in NÖ haben
  • für kindgerechte Örtlichkeit (z.B.: Schule, Kindergarten, Hort) und ein kindgerechtes Programm muss gesorgt sein
  • pro Gruppe bis 12 Kinder ist mindestens ein(e) BetreuerIn, pro Gruppe ab 13 Kindern ist mindestens ein(e) BetreuerIn und eine Hilfskraft vorzusehen
  • die/der BetreuerIn muss pädagogisch qualifiziert sein (z.B.: KindergärtnerIn, LehrerIn, HorterzieherIn)
  • die Betreuung muss entweder in den Sommerferien, in den Weihnachtsferien, in den Semester- oder Osterferien in Niederösterreich stattfinden
  • der Förderungswerber muss mindestens eine zusammenhängende Betreuungswoche anbieten
  • die Betreuung muss zumindest von Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr angeboten werden, keine Übernachtung
  • Kinder erwerbstätiger Eltern und AlleinerzieherInnen sind bevorzugt aufzunehmen
  • genehmigte Tagesbetreuungseinrichtungen, die eine Förderung nach dem NÖ Kinderbetreuungsgesetz in den letzten 3 Monaten erhalten haben, sind von einer Förderung ausgeschlossen

 

Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragsstellung und Abrechnung finden Sie weiter unten als Download.







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Letzte Änderung dieser Seite: 20.10.2011