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Kindergärten & Schulen
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Kindergärten & Schulen 
in Niederösterreich 
Hausfassade einer Schule

Tagesform an allgemeinbildenden Pflichtschulen

Betreuungsperson mit Kind

Allgemeine Regelung

Die gesetzlichen Schulerhalter können eine allgemeinbildende Pflichtschule (Volksschule, Hauptschule, Sonderschule, Polytechnische Schule) zur Tagesform erklären. Dabei besteht die Möglichkeit, den ganzen Tag über Unterricht und Betreuung abzuwechseln (verschränkte Form) oder am Vormittag den Unterricht und am Nachmittag Betreuung vorzusehen (nicht verschränkte Form).


Neuerung seit dem Schuljahr 2011/2012

Ab dem Schuljahr 2011/2012 gilt folgende Regelung für die Tagesform an öffentlichen Pflichtschulen:

Hier die wesentlichsten Punkte zusammengefasst:

  • Bis 31. März jeden Jahres ist eine Information und Befragung der Erziehungsberechtigten über eine Tagesform der Schule durchzuführen.
  • Die Führung einer Tagesform ist sowohl schulübergreifend als auch schulartübergreifend möglich.
  • Für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung im Freizeitbereich des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen dürfen Beiträge von den Unterhaltspflichtigen eingehoben werden. Diese sind vom Schulerhalter durch Verordnung festzulegen, dürfen höchstens kostendeckend sein und haben auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen Bedacht zu nehmen.
  • Gegenstandsbezogene Stunden in der Tagesform sind nicht zwingend vorgeschrieben.
  • Der gesetzliche Schulerhalter muss eine Tagesform einrichten, wenn für mindestens 15 Kinder einer Schule oder für mindestens 12 Kinder schulübergreifend der Bedarf angemeldet wird.

Kein Zwang zur Errichtung einer Tagesform besteht, wenn

  • die räumlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind oder
  • andere regionale Betreuungsformen vorhanden sind (Z.B. Hort, Tagesbetreuung).
  • Die Tagesform darf auch eingerichtet werden, wenn weniger als 15 bzw. 12  Schülerinnen und Schüler dies wünschen.
  • In einer Gruppe der Tagesform darf die Klassenschülerhöchstzahl nicht überschritten werden.
  • Förderung der Tagesform
    • Bund:
      Für jede Gruppe mit mindestens 12 bzw. 15 Kindern in der Tagesform werden 5 Lehrerstunden oder 10 Erzieherstunden zur Verfügung gestellt.
    • Land:
      Für eine Gruppe an einer öffentlichen Pflichtschule wird zur Defizitabdeckung ein Jahresbetrag von maximal € 8.000.-- gewährt. Zusätzlich kann ein einmaliger Betrag von € 50.000.-- für Investitionen gewährt werden.
    • Bedingungen:
      • Eine Beratung durch das Aktionsteam muss erfolgen.
      • Es müssen fünf Stunden gegenstandsbezogene Lernzeit angeboten werden. .
      • Der Beitrag der Unterhaltsverpflichteten darf € 88.-- nicht übersteigen.
      • Bestehende Einrichtungen zur Nachmittagsbetreuung dürfen nicht konkurrenziert werden.

Folgende allgemein bildende Pflichtschulen ( Liste ) bieten derzeit eine Betreuung (Lernzeit und Freizeit) von Schülern am Nachmittag an.

Achtung!: Auch hier gilt die Schulsprengeleinteilung.

Pflichtsprengel bestehen für Volksschulen ,  Hauptschulen,
Allgemeine Sonderschulen und Polytechnische Schulen .




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen


Mag. Rupert Kleibel, E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13274, Fax: 02742/9005-13595

3109 St. Pölten, 3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A

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Letzte Änderung dieser Seite: 23.02.2012